
Die Verantwortung für die Informationssicherheit und den Datenschutz eines Unternehmens liegt bei der Geschäftsführung. Ihre Aufgabe ist es, im Rahmen der kaufmännischen Sorgfaltspflicht, möglichen Schaden, der durch Einsatz der Informationstechnik entstehen kann, zu minimieren. Um hier konkrete Maßnahmen einzuleiten, die wirksame Umsetzung zu kontrollieren und damit auch der Sorgfaltspflicht nachzukommen, kann die Geschäftsleitung diese Aufgaben an einen IT-Sicherheitsbeauftragten oder Informationssicherheitsbeauftragten und Datenschutzbeauftragten delegieren.
Diese Rollen können durch eigene Mitarbeiter des Unternehmens oder durch externe Spezialisten übernommen werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass unternehmenseigene Beauftragte in der Regel nicht immer über ausreichend Zeit und Know-how verfügen, um die ihnen übertragenen Aufgabe mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen.
BDG stellt Unternehmen auf Wunsch einen externen IT-Sicherheitsbeauftragten, Informationssicherheitsbeauftragten oder Datenschutzbeauftragten, der die Einführung und Aufrechterhaltung festgelegter Sicherheits- und Datenschutzziele überwacht und mit vorantreibt. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist diese Möglichkeit eine kostengünstige Alternative, weil dadurch personeller Aufwand reduziert wird. Der externe Spezialist von BDG kann im Gegensatz zu einem eigenen Mitarbeiter wesentlich konfliktfreier auftreten und somit die Sicherheitslage unabhängig und objektiv beurteilen. Die ständige Qualifizierung von Spezialisten entfällt für Ihr Unternehmen und Sie können sich ganz auf das Kerngeschäft konzentrieren, ohne die Informationssicherheit und den Datenschutz im Unternehmen zu vernachlässigen.
BDG setzt ausschließlich nachweislich qualifizierte Mitarbeiter als externe Beauftragte ein und sorgt durch eine fortgeführte Qualifizierung für eine Qualität der Dienstleistung auf höchstem Niveau. BDG bildet für die Verantwortlichen des Kunden einen Single-Point-of-Contact bei Fragen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz. Im Gegensatz zu einem unternehmensinternen Beauftragten verfügt BDG über mehrere Spezialisten und kann so während der Geschäftszeiten eine ständige Verfügbarkeit eines Beauftragten gewährleisten. D. h. auch im Krankheitsfall und während der Urlaubszeit steht ein kompetenter Ansprechpartner der Geschäftsleitung und den Verantwortlichen zur Seite. Bei Bedarf kann über entsprechende Service Level Agreements auch eine ständige Rufbereitschaft eingerichtet werden. Ziele, Anforderungen und Aufgaben des externen Beauftragten werden im Vorfeld mit Ihnen abgesprochen und in Form eines Pflichtenheftes verbindlich schriftlich fixiert, so sodass eine klare Vereinbarung geschaffen wird, die Ihnen eine transparente Leistungs- und Kostenkontrolle ermöglicht. Für BDG ist ein eindeutig definierter Auftrag selbstverständlich.
Falls ein Unternehmen die Rolle des Beauftragten nicht extern vergeben möchte, bietet BDG Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Mitarbeiters und bei der Einarbeitung durch ein persönliches Coaching. Innerhalb von 12 Monaten führt ein Coach den eigenen Beauftragten des Unternehmens in das Aufgabengebiet „on the job“ ein. Er analysiert zusammen mit dem Mitarbeiter Ihres Unternehmens die aktuelle Situation, erstellt einen Maßnahmenplan, vermittelt bei Konflikten und überwacht die Umsetzung durch eine Erfolgskontrolle. Neben der Einarbeitung des Beauftragten ist ein Ziel des Coaching, dass der Beauftragte des Unternehmens nach der Coaching-Phase weitestgehend selbstständig die Rolle übernehmen kann und über das nötige Spezialwissen auch in der Praxis verfügt.
Anforderungen und Rahmenbedingungen werden selbstverständlich gern in einem persönlichen Gespräch abgestimmt.