BDG-Newsletter

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19. Juni 2019

Vom Künstler zum Designer: Der BDG professionalisiert den Designberuf

Ein Berufsstand wird nicht von einem Tag auf den anderen geboren. Dass wir heute als Designerinnen und Designer erwerbstätig sein können, verdanken wir einem langen Entwicklungsprozess, in dem die Gründung des BDG maßgeblich an der Professionalisierung des Designberufs beteiligt ist.
Anfang des 20. Jahrhunderts schälte sich aus der dynamischen, vom Jugendstil geprägten Künstlergeneration eine Gruppe heraus, die im Auftrag von Unternehmern und Industriellen potentielle Kunden visuell ansprechend und überzeugend zum Konsum verführte. In Folge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert war ein immer breiteres Angebot an Waren und Dienstleistungen entstanden, die untereinander im Wettbewerb standen. Werbe-, Buch- und Schriftkünstler verschafften den Produkten die Aufmerksamkeit und Attraktivität, die zum Kauf animierte. Sie wurden zu künstlerischen Dienstleistern, zu Gebrauchsgraphikern. Ihre künstlerischen Wurzeln reichten jedoch nicht, um »den ständig steigenden Anforderungen des gebrauchsgraphischen Existenzkampfes gerecht zu werden. Das Medium einer reproduzierenden Technik, ein neues werbliches Wissen der Wirtschaft und vor allem die immer stärkere Spezialisierung der gebrauchsgraphischen Betätigungsgebiete entwickelte einen neuen Berufsstand« (BDG 1919-1979 S. 8).
Ein neuer Berufsstand also – als Netzwerk wurde zunächst der 1905 gegründete Verein der Plakatfreunde e. V. für Kunst in der Reklame (VDP) genutzt, dem künstlerische Vertreter unter Sammlern und Auftraggebern als Minderheit angehörten. Aus den Reihen dieses Vereins taten sich Schrift-, Buch- und Werbekünstler zusammen – durchaus nicht immer harmonisch. »Künstler – gewöhnt als Einzelwesen zu leben und zu schaffen – erkennen Gemeinsames, Nöte, Pflichten und Rechte; vereinen sich, um sozialen und wirtschaftlichen Gewalten gegenüber die Stellung des einzelnen (sic.) durch den Zusammenschluß zu stärken.« (aus »Zehn Jahre B.D.G.« von Paul Winkler-Leers, I. Vorsitzender des B.D.G., in: »Festschrift zum Zehnjährigen Bestehen des BDG«, 1929, S. 7)
Der offizielle Zusammenschluss wird mit etwa 200 Vertretern am 3. Mai 1919 am Berliner Zoo als »Bund der Deutschen Gebrauchsgraphiker« besiegelt. Gemeinsam treten die Mitglieder des BDG für ihre Interessen und Rechte gegenüber Wirtschaft, Politik und Justiz ein, mit dem Ziel unter fairen Arbeitsbedingungen samt gerechter Entlohnung Werte zu schaffen leisten zu können. Festlegung von Tätigkeitsfeldern werden definiert, Arbeitsbedingungen formuliert sowie Rechte und Pflichten von Auftraggebern und -nehmern festgehalten.
Als erste Künstlerorganisation prägt der BDG eine Wettbewerbsordnung, die in leichter Abänderung auch in anderen Berufsständen noch heute gilt (s. BDG Mitteilungen, Ausgabe Nr. 60 zum 22. Mai 1979, S. 11).
Der BDG wirkt mit seiner Gebührenordnung auf die Preisbildung ein, indem er für seine Mitglieder Erfahrungen bündelt und Leistungen sichtbar macht, um diese Forderungen gegenüber Auftrag- und Arbeitgebern durchzusetzen. Vorentwürfe beispielsweise werden von Anfang an als zu bezahlende Leistung definiert: »Da natürlich in erster Linie die schöpferische Leistung des Künstlers einen Honoraranspruch rechtfertigt, ist die Bezahlung der Skizze eine Selbstverständlichkeit.« (Merkheft für Gebrauchsgraphiker 1929, S. 13). Im Zweifel oder gar Rechtsstreit bietet der BDG seinen Mitgliedern (auch heute noch) rechtliche Beratung durch den Syndikus an. Damit es nicht so weit kommen muss, formuliert er aber auch Empfehlungen für den »geschäftlichen Verkehr«, die eine Zusammenarbeit von Auftrag- oder Arbeitgebern und – nehmern möglichst klar gestalten soll, wie folgende Leitsätze aus der Erstausgabe der »zwanglos« erscheinenden Reihe »Merkheft für Gebrauchsgraphiker« von 1929:

»1. Vergiß nie, daß jeder geschäftliche Verkehr auf einem Vertragsverhältnis beruht, bei dem du nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hast.«
»2. Gewöhne dich daran, bei Aufträgen volle Klarheit über die gegenseitigen Verpflichtungen beizuführen.«
»5. Übernimm nie eine Aufgabe, die du nicht lösen kannst.«
»7. Gewöhne dich bei aller Wahrung deiner Persönlichkeit daran, bei Meinungsverschiedenheiten mit deinem Auftraggeber deine Ruhe zu wahren und ihn auf seine nach deiner Meinung bestehenden Irrtümer möglichst sachlich aufzuklären.«
»8. Schreib nicht gleich impulsive Briefe, deren Inhalt nicht sachlich einwandfrei ist und deren Absendung du vielleicht später bereust.«
»10. Scheue dich aber auch nicht, deine Rechte da geltend zu machen, wo du sie ernsthaft verletzt glaubst, und wenn eine friedliche Verständigung nicht mehr möglich ist.«

Diese Sätze, die wir heute mit einem kleinen Lächeln quittieren, sind nichts Anderes als ein Teil der Basis, die den neu entstandenen Berufsstand beschreibt, ihm Regeln gibt, die auch Grundlage für die rasante Entwicklung des Berufs zum Grafik-Designer bis zum heutigen Kommunikationsdesigner bildeten.

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