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VG Bild-Kunst

Wie? Extraeinkommen über Verwertungsgesellschaften?
Ja, denn da Designer:innen urheberrechtlich geschützte Werke erstellen, ist das über eine Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst möglich.

So funktioniert die VG Bild-Kunst

Werke im visuellen Bereich sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Ihre Verwertung kostet Geld. Nicht alle Ansprüche können Einzelne individuell wahrnehmen. In diesen Fällen nimmt die VG Bild-Kunst kollektiv die Vergütungsansprüche wahr. Die Einnahmen schüttet die Verwertungsgesellschaft dann nach Abzug der Verwaltungskosten an ihre Mitglieder aus.

Für Designerinnen und Designer kann dies durchaus nennenswerte Extra-Einnahmen bedeuten. Insbesondere für Gestalter:innen von Büchern, Zeitungen oder Magazinen lohnt sich der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags. Gemeldet werden können aber auch Bilder auf der eigenen Website.

In 2022 hat die VG Bild-Kunst eine Social Media Bildlizenz vorgestellt. Mit ihr könnten alle Bildschaffenden zum ersten Mal Geld für ihre Bilder bekommen, die ungefragt auf einschlägigen Plattformen wie Instagram, YouTube oder Facebook hochgeladen werden. Zahlen sollen dafür die großen Plattformbetreiber. Schließlich beruht ihre Attraktivität und damit ihr Gewinn nicht zuletzt auf den unzähligen hochgeladenen Bildern.

Aktuell hat die Verwertungsgesellschaft erste Verhandlungen mit Facebook über die Höhe der Kollektivlizenz aufgenommen. Im Gespräch sind jährlich ca. 10 Prozent der Deutschlandeinnahmen des Unternehmens – eine gewaltige Summe, die bei Vertragsabschluss an alle Bildschaffenden verteilt wird, die einen entsprechenden Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bild-Kunst abgeschlossen haben. Mit ersten Auszahlungen ist nach derzeitigem Stand frühestens in 2024 zu rechnen.

In den Mitglieder- und Berufsgruppenversammlungen spricht der BDG für alle Designende, die ihm ihre Stimme übertragen haben. Vertreter ist hier Albert Bartel.