BDG-Newsletter

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6. März 2018

DSGVO – jetzt prüfen und handeln

Ab dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie löst das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weitgehend ab und gilt für jedes Unternehmen – gleich in welcher Rechtsform und gleich, ob es von einer Einzelperson oder in einer Gesellschaftsform betrieben wird.

Weitergehende Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen haben BDG-Designerinnen und Designer bereits kostenfrei per Email erhalten. Solltest du als BDG-Mitglied diese Informationen nicht bekommen haben, melde dich bitte in der Bundesgeschäftsstelle.

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