Ab dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie löst das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weitgehend ab und gilt für jedes Unternehmen – gleich in welcher Rechtsform und gleich, ob es von einer Einzelperson oder in einer Gesellschaftsform betrieben wird.
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