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27. März 2024

Empfehlungen für Honoraruntergrenzen in der Designbranche verabschiedet

Von Thomas Bender

Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden die Arbeitsbedingungen meist in branchenweiten Tarifverträgen geregelt, in denen die Mindeststandards für Einkommen, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch u.s.w. festgelegt werden. Anders bei (Solo-)Selbständigen, sie können ihre Arbeitsbedingungen frei gestalten. So zumindest die gängige Vorstellung. 

Doch auch wir sind nicht ganz frei, werden viele selbstständige Berufskolleg:innen jetzt denken. Schließlich sind wir wirtschaftlich abhängig von unseren Auftraggeber:innen, und unsere Leistung ist an Bedingungen wie feste Termine geknüpft. Auch wir machen Verträge. 

Im Gegensatz zu Tarifverträgen werden Honorarverträge aber individuell unter den Vertragsparteien ausgehandelt. Ein Grund für eine strukturelle Unterlegenheit von (Solo-)Selbständigen. Denn ihre Preise werden nicht nur im Spannungsfeld von Angebot und Nachfrage ausgehandelt. Entscheidend für die Preisbildung ist die Marktstellung der Marktteilnehmer und ihre Verhandlungsmacht. 

Das hat auch die EU-Kommission erkannt und Ende September 2022 einen Paradigmenwechsel im Hinblick auf (Solo-)Selbständige vollzogen, siehe dazu: Schluss mit Preisdumping: Wenn faire Honorare Gesetz würden, Artikel vom 10. Februar 2023. Seither sind auch für (Solo-)Selbständige Kollektivverhandlungen möglich, wenn diese sich „in einer schwachen Verhandlungsposition“ gegenüber „wirtschaftlich stärkeren Unternehmen“ befinden.

Und in Deutschland? Etwa zur gleichen Zeit verabschiedete die Kultusministerkonferenz der Länder eine Honorarmatrix für alle in der Künstlersozialkasse KSK vertretenen Berufsgruppen, mit dem Ziel eine Struktur zur besseren Vergütung von Freiberufler:innen in künstlerischen Berufen zu etablieren. Auch die Kultur-MK hatte erkannt: „Dass viele Künstlerinnen und Künstler schlicht zu wenig verdienen, um notwendige Rücklagen zu bilden, stellt dabei ein Grundproblem dar: Obwohl meist ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorliegt, bewegt sich das Jahreseinkommen oft nahe der Armutsgrenze. Laut Statistik der Künstlersozialkasse beläuft es sich im Schnitt auf 16.737 Euro im Jahr.“

Im Februar 2024 ging Claudia Roth mit gutem Beispiel voran. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien stellte die Einführung von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung des BKM vor. 

Nun soll die Matrix der Kultur-MK gefüllt werden. Doch wo liegt die Untergrenze für eine angemessene Vergütung? Darüber wurde auch im Fachausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Kulturrats gestritten. Seither gibt es eine Reihe von branchenspezifischen Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen für Musik, Bildende Künste, Darstellende Künste u.s.w., die als Grundlage herangezogen werden.

Höchste Zeit für die Sektion Design im Deutschen Kulturrat sich ebenfalls zu positionieren und eine Empfehlung für Designleistungen vorzulegen. 

Das passende Gremium dafür: Der Rat für Arbeit und Soziales in unserer Dachorganisation, dem Deutschen Designtag. 

Dort haben Dr. Juliane Wenzl (IO) und ich einen Entwurf für eine Stellungnahme zu „Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung und öffentlichen Aufträgen“ entwickelt und nach einem kurzen und konstruktiven Austausch mit den Kolleg:innen von AGD und VDMD gemeinsam auf den Weg gebracht.  

Die Empfehlung wurde vom Vorstand des DT einstimmig verabschiedet und ist nun auf der Seite des Designtags abrufbar. Damit kann das Papier des Dachverbandes als branchenweite Empfehlung für alle selbstständig tätigen Designer:innen gelten.

Mehr dazu in der Stellungnahme.

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